Gesonderte Daten­schutz­erklärung für Social Media nötig

19. August 2024 | Lesezeit ca. 4 Min.
Datenschutzerklärung für Social Media

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In der digitalen Welt von heute sind Social-Media-Auftritte für Arztpraxen und Apotheken unerlässlich. Sie bieten nicht nur eine Plattform zur direkten Interaktion mit Patienten bzw. Kunden, sondern tragen auch erheblich zur Markenbildung und zum Online-Marketing bei. Doch mit der zunehmenden Nutzung sozialer Medien gehen auch rechtliche Verpflichtungen einher, insbesondere im Bereich des Datenschutzes. Eine gesonderte Datenschutzerklärung und ein Impressum für Ihre Social-Media-Kanäle sind dabei unverzichtbar.

Warum ist eine separate Datenschutzerklärung erforderlich?

Wenn Sie als Praxis oder Apotheke Social Media nutzen, verarbeiten Sie personenbezogene Daten – sei es durch Kommentare, Nachrichten oder Interaktionen Ihrer Follower. Diese Datenverarbeitung unterliegt strengen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Da Social-Media-Auftritte wie Facebook, Instagram, X (ehemals Twitter), YouTube, TikTok oder Vimeo als geschäftsmäßige Online-Dienste betrachtet werden, gelten hier die gleichen Pflichten wie bei einer Unternehmenswebsite. Auch auf LinkedIn und Xing benötigen Sie eine Datenschutzerklärung, wenn Sie gewerblich unterwegs sind.

Eine einfache Verlinkung auf die Datenschutzerklärung Ihrer Website reicht jedoch nicht aus. Dies liegt daran, dass die Art und Weise, wie Daten auf Social-Media-Plattformen verarbeitet werden, oft erheblich von der Datenverarbeitung auf Ihrer Website abweicht. Die Datenschutzerklärung für ein Social-Media-Profil muss daher andere Inhalte umfassen als die einer Website. Jede Plattform hat eigene Mechanismen und Prozesse zur Datenerfassung und -verarbeitung, die in einer auf den Social-Media-Auftritt zugeschnittenen Datenschutzerklärung transparent gemacht werden müssen. Nur so können Sie Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und das Vertrauen Ihrer Nutzer stärken.

Bin ich für Datenschutzverstöße bei Facebook und Co. verantwortlich?

Diese Frage beschäftigt viele Unternehmen, die Social-Media-Kanäle für ihr Marketing nutzen. Die kurze Antwort lautet: Ja, als Betreiber von Social-Media-Auftritten sind Sie mitverantwortlich für Datenschutzverstöße, die auf Ihren Seiten geschehen. Seit einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 5. Juni 2018 ist klargestellt, dass Sie als Betreiber einer Facebook Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sind. Dieses Urteil hat erhebliche Konsequenzen, denn es bedeutet, dass Sie abgemahnt und sogar zur Deaktivierung Ihrer Fanpage aufgefordert werden können, wenn Datenschutzverstöße auftreten.

Was sollten Sie beachten?

  • Obwohl Sie keinen direkten Einfluss darauf haben, wie Facebook oder andere Plattformen wie Instagram, LinkedIn oder Xing die Daten ihrer Nutzer verarbeiten, sind Sie dennoch verpflichtet, in Ihrer Datenschutzerklärung klarzustellen, wie diese Daten verarbeitet werden.
  • Dazu gehört auch, dass Sie den „Facebook Page Controller Addendum“ mit Facebook abschließen und diesen in Ihrer Datenschutzerklärung verlinken. Dies bietet Ihnen zumindest eine gewisse Absicherung und Transparenz gegenüber Ihren Nutzern.
  • Sollten Sie von einer Datenschutzbehörde aufgefordert werden, Ihre Facebook Fanpage zu deaktivieren, ist es entscheidend, dieser Aufforderung umgehend nachzukommen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Diese Grundsätze gelten übrigens nicht nur für Facebook, sondern auch für andere Social Media Plattformen wie z. B. LinkedIn, Xing und Instagram. Als Betreiber sind Sie gut beraten, die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig zu beachten und Ihre Social-Media-Auftritte entsprechend abzusichern.

Wie können Sie sich absichern?

    Um rechtliche Risiken zu minimieren, ist es entscheidend, eine spezifische Datenschutzerklärung für Ihre Social-Media-Kanäle zu erstellen. Diese sollte klar und verständlich erläutern, welche Daten wie verarbeitet werden und welche Rechte die Nutzer haben.

    Die Staude GmbH erstellt Ihnen gern eine maßgeschneiderte Datenschutzerklärung für Ihre Social-Media-Auftritte:

    • Unser Service stellt sicher, dass Ihre Datenschutzerklärung alle notwendigen rechtlichen Anforderungen erfüllt und gleichzeitig für Ihre Zielgruppe verständlich bleibt.
    • Als Beispiel finden Sie hier die gesonderte Datenschutzerklärung für Social Media der Staude GmbH.
    • Die Kosten liegen bei einmalig 249 Euro netto, ganz gleich wie viele Accounts Sie haben (Instagram, Facebook, X (ehemals Twitter), YouTube, Pinterest, TikTok etc.).

    Möchten Sie die individuelle Datenschutzerklärung für Social Media haben und wir verwalten auch Ihre Facebook Fanpage, dann pflegen wir diese direkt ein. Ansonsten haben wir eine Anleitung für Sie erstellt, wie Sie die Datenschutzerklärung einstellen können.

    Mit unserer Unterstützung können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Social-Media-Auftritte nicht nur inhaltlich überzeugen, sondern auch rechtlich abgesichert sind. So kommen Sie Ihrer Informationspflicht nach und laufen nicht Gefahr, Abmahnungen zu kassieren. Sichern Sie sich noch heute ab und beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer gesonderten Datenschutzerklärung für Social Media.

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